Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsschluß

1.  Alle erstellten Messestände verstehen sich als Messestände auf Mietbasis, so nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Für alle unsere Verträge gelten die folgenden „Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen von Kerstin Schmitz-Kutzleb, MAKS Messeagentur, im Folgenden  MAKS Messeagentur genannt. Entge-genstehende Bedingungen des Mieters werden hiermit zurückgewiesen. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform sowie der Bestätigung der MAKS Messeagentur.

 

2. Bestellungen bedürfen der Schriftform. Die Firma  MAKS Messeagentur bestätigt alle termingerecht eingegangenen Bestellungen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Hat der Mieter bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn von der  MAKS Messeagentur keine schriftliche Bestätigung erhalten, so hat er dies unverzüglich der  MAKS Messeagentur mitzuteilen.

 

II. Art und Weise der Gebrauchsüberlassung

1. Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut in der Regel mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet wird und nicht immer neuwertig ist.

 

2. Das Mietgut wird nur zum vereinbarten Zweck und für die Dauer der Veranstaltung zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter am vereinbarten Mietort zur Verfügung gestellt.

 

3. Die Überlassung des Mietgutes an Dritte ist nicht gestattet. Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen bleiben mit allen Rechten im Eigentum der Firma  MAKS Messeagentur und zwar auch dann, wenn sie dem Mieter übergeben worden sind.

 

4. Der Mieter hat sich bei der Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand und der Vollständigkeit des Mietgutes zu überzeugen.

 

5. Mit deren Empfang bestätigt der Mieter den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich gegenüber der Firma  MAKS Messeagentur die schriftliche Mängelrüge.

 

6. Ist der Messestand bei Anlieferung personell nicht besetzt, so gilt mit dem Abstellen des Mietgutes auf dem Messestand das Mietgut als ordnungsgemäß übergeben.

 

7. Liefertermine und Sonderwünsche bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklich schriftlichen Bestätigung der Firma  MAKS Messeagentur

 

III. Gewährleistung

Hat der Mieter die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht der Firma  MAKS Messeagentur auf Nachbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. Der Firma  MAKS Messeagentur steht die Lieferung von Ersatz jederzeit frei.

 

IV. Preise

Die ausgewiesenen Preise verstehen sich grundsätzlich als Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten für die Dauer der Veranstaltung.

 

VI. Zahlungsbedingungen

1. Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung entsprechend unserem jeweiligen Angebot zur Zahlung fällig, zahlbar innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungs-erstellung. Der Restbetrag wird bei Übergabe des Standes, bzw. mit der Endabrechnung fällig, zahlbar jeweils sofort.

 

2. Bei Nichtabnahme von mangelfreiem Mietgut bleibt der Mieter zur Zahlung verpflichtet.

 

3. Ist eine anderweitige Vermietung des nicht abgenommenen Mietgutes noch möglich, so hat der Mieter für die bis dahin entstandenen Kosten 30 % des in Rechnung gestellten Betrages zu zahlen.

 

4. Bei Überschreiten der Zahlungsfristen werden als Jahreszinsen der jeweilige Diskontsatz des Deutschen Zentralbankinstituts, mindestens aber 5 % berechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

 Die Ware verbleibt generell im Eigentum der  MAKS Messeagentur, so nicht ausdrücklich ein Kauf mit Übergang des Eigentums vereinbart wurde.

 

VIII. Haftung des Mieters

1. Die Haftung des Mieters für Beschädigungen und Verluste der ihm überlassenen Messestände inklusive aller Ausstattungsgegenstände beginnt mit der Übergabe und endet bei der Rückgabe des Mietgutes.

 

2. Die Haftung erstreckt sich auf Erfüllungsgehilfen des Mieters sowie auf sonstige Dritte. Dies gilt nicht, wenn ein Verschulden auf Seiten der Firma  MAKS Messeagentur und ihrer Erfüllungshilfen liegt. Die Firma  MAKS Messeagentur haftet hierbei nicht für leichte Fahrlässigkeit.

 

3. Beschädigtes sowie zerstörtes oder verlorengegangenes Mietgut wird von der Firma MAKS Messeagentur auf Kosten des Mieters zum Selbstkostenpreis repariert bzw. wiederbeschafft, sofern keine grobe Fahrlässigkeit seitens des Mieters vorliegt.

 

4. Beschädigungen sind der Firma  MAKS Messeagentur unverzüglich anzuzeigen.

 

5. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgut pfleglich zu behandeln. Das Mietgut darf nicht beklebt, benagelt, gestrichen oder sonst wie beschädigt werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung der Firma  MAKS Messeagentur, Veränderungen an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen.

 

IX. Haftung der Firma  MAKS Messeagentur

1. Die Firma  MAKS Messeagentur haftet nicht für Personen oder Sachschäden irgendwelcher Art, es sei denn, sie oder ihre Erfüllungsgehilfen haben den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

 

2. Kommt die Firma mit ihrer Leistung in Verzug, so haftet sie nicht wegen einfacher Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

 

X. Schlußbestimmungen

1. Die Wirksamkeit der “Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen” bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Klauseln unberührt.

 

2. Allein verbindlich ist die deutsche Fassung.

 

3. Es gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland, soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist.

 

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld